
Na da finden sich bestimmt schnell weitere Punkte, die zu gegebener Zeit ergänzt werden müssen und hier sind auch schon die ersten Ergänzungen:
§2 Dienste und Befehle
(erweiterte und detaillierte Beschreibungen, die dem sklaven korrektes Handeln und der Herrschaft die Kontrolle und Strafe von Fehlverhalten erleichtern sollen)
1. vom sklaven wird erwartet, dass er der Herrin oder von Ihr ausgewählten Personen immer und überall als Sitzmöglichkeit dient, um die Kleidung der Herrschaft vor Verunreinigung zu schützen.
Dies gilt unabhängig von der Garderobe der sich setzenden Person sexuelle Reizung des sklaven durch freizügige Kleidung ist nicht erforderlich (Bild I).
2. Der sklave hat sich auch in der Öffentlichkeit, im Beisein seiner Herrschaft oder Dritter, falls gefordert, so oft wie möglich entblößt (Schwanz + Eier) zu präsentieren, dies gilt zum Beispiel bei Ausfahrten in Begleitung seiner Herrschaft, bei Spaziergängen auch unter einem Mantel verborgen oder bei Kinobesuchen, wo der sklave sich sofort nach verlöschen des Lichtes zu entblößen hat etc. (Bild II).
3. Vom skalven wird erwartet, dass er die Toilette der Herrschaft oder dritter nicht unnötig mit seiner Anwesenheit verschmutzt, er hat daher immer um ein Glas zu bitten, mit welchem er falls nicht anderes gefordert seine eigene Pisse wieder aufnehmen kann. Dies geschieht entweder bei offener Tür, im gleichen Raum oder mit Beweisfotos belegt (III).
§5.2 Diskretion
1. Sollte 2. (aus §2 Dienste und Befehle) aus gesetzlichen- (Erregung öffentlichen Ärgernisses), sozialen- (Nachbarschaft des sklaven) oder anderen wichtigen Gründen nicht möglich sein hat der sklave durch geeignete Kleidung (enge Hosen, leggings, …) dafür zu sorgen, dass seine Herrschaft !jederzeit! erkennen kann, ob sich der sklave widerrechtlich in sexueller Erregung befindet.
Auf evtl. vorhandene Hemmungen des sklaven kann die Herrschaft ggf. Rücksicht nehmen muss dies aber auf keinen Fall (Bild IV).
2. Bei der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial hat der sklave bei der Bearbeitung (Anonymisierung) ein Recht auf Mitsprache es wird aber erwartet, dass er hier seine Hemmungen auch immer weiter abbaut und seiner Herrschaft überlässt, wie weit der sklave unkenntlich gemacht wird, bis hin zur Aufgabe der Anonymisierung (Bild V).
Alle Bilder zeigen meinen lieben demütigen Freund edde wulf, der mir Bilder, die während verschiedener Situationen entstanden sind ausgehändigt und alle Ansprüche damit an mich abgetreten hat!
Madame
Kann ich fast alles unterschreiben. :-)
AntwortenLöschenzu §5.2 Diskretion, Punkt 2:
Gesetzt dem Fall, der Sklave ist eine Person ds öffentlichen Lebens, sind hier ggf. Einwände anzumelden. Kommt sicher auch auf den gezeigten Inhalt der Bilder an. Z.B. ist ja Homosexualität inzwischen gesellschaftfähig, wenn ich da so an einige unserer Politiker denke.
Hingegen stolperte gerade in jünster Zeit der Vorsitzende der niedersächsischen CDU über eine Liebschaft mit einer 16jährigen, obwohl diese nicht im geringsten rechtswidrig war und allein eine Privatsache.
... Wenn ich da so an meine Fetische denke ... dann gute Nacht!
Ergo: Im Einzelfall abzuprüfen.
Wenn Sklave in unkritischer gesellschaftlicher Stellung ist, bedarf dies natürlich keiner weiteren Diskussion.
Dein Kommentar hat, wie immer, Hand und Fuß und darf als nützlich eingestuft stehen bleiben!
AntwortenLöschenAber der sklave sollte seiner Herrschaft vertrauen können, dass diese schon das Richtige tut, denn er will sich schließlich ewig binden.
Madame